Hinweisgebersystem der Gemeinde Stemwede

In diesem Hinweisgebersystem können Fehlverhalten gemeldet werden, die das Wohlergehen von Mitarbeitenden und dritten Personen betrifft. Der Schutzbereich des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) umfasst Meldungen im Zusammenhang mit oder im Vorfeld einer beruflichen Tätigkeit. Nicht geschützt sind Meldungen von Informationen über privates Fehlverhalten, von dem die hinweisgebende Person im beruflichen Zusammenhang erfährt, wenn kein Bezug zur beruflichen Tätigkeit vorliegt. In diesen Fällen werden die Verfahren abgeschlossen, ohne dass weitere Folgemaßnahmen ergriffen werden.

Das Meldesystem darf nicht für falsche Anschuldigungen verwendet werden. Die Meldung wissentlich falscher Informationen ist strafbar.

Wir möchten Sie dazu ermutigen, Ihren Namen bei der Hinweisabgabe zu nennen. Unabhängig davon sollten Sie auf jeden Fall ein sicheres Postfach erstellen, um eine weiterführende Kommunikation mit uns zu ermöglichen.

Wenn Sie eine Meldung persönlich abgeben wollen, melden Sie sich bitte (werktags: Montag - Freitag zwischen 09:00 und 17:00) unter der zentralen Hotline 06722-7506612.

Jede Meldung wird streng vertraulich behandelt. Weitere Informationen dazu finden Sie unter dem Menüpunkt „Datenschutzhinweis“.

Vielen Dank für Ihre Mitwirkung!

Meldungen, die sich auf Sachverhalte in Mitgliedsstaaten der Europäischen Union beziehen oder von Hinweisgebern innerhalb der Europäischen Union erkannt werden, können außerdem bei externen Meldestellen abgegeben werden. Eine Übersicht finden Sie hier und eine Meldung können Sie hier vornehmen.